24-h-Notruf: 0173/37 27 127
E-Mail: info@ra-biewald.de
Fachanwältin für Strafrecht in Jena
Ich vertrete Sie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Dabei verteidige ich Beschuldigte in allen Abschnitten des Strafverfahrens. Ich unterstütze aber auch Opfer von Straftaten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Die Besonderheiten des Strafprozesses erfordern neben vertieften Kenntnissen im juristischen Bereich auch das nötige menschliche Gespür für den Umgang sowohl mit den Mandanten als auch mit den Strafverfolgungsbehörden. Es ist daher empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich in dieser Hinsicht spezialisiert hat und den Ablauf des Strafverfahrens kennt.
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Ich unterstütze Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Strafverfahren.
Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, befindet sich in einer Ausnahmesituation. Es ist in höchstem Maße belastend, sich den Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert zu fühlen. Deshalb ist es besonders wichtig, einen Beistand zu haben, der Unterstützung sowohl in rechtlicher als auch in menschlicher Hinsicht bietet.
Der Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden erfordert neben fundierten Kenntnissen im Straf- und Strafverfahrensrecht das nötige Fingerspitzengefühl, um nach Möglichkeit eine strafrechtliche Hauptverhandlung und eine Verurteilung zu verhindern. Mit meiner Hilfe können Sie die Möglichkeiten der Strafprozessordnung ausschöpfen und die Ihnen zustehenden Rechte wahrnehmen.
Opfer einer Straftat zu werden, ist ein zutiefst einschneidendes Erlebnis. Um die Folgen für die durch die Straftat geschädigte Person so gering wie möglich zu halten, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, aktiv für die Rechte des Opfers einzutreten sowie Schutz und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit dem Betroffenen soll ein Ausweg aus der Opferrolle gefunden werden. Hierbei biete ich umfassende Hilfeleistung bei der Bewältigung des Erlebten an.
In vielen Fällen bietet es sich an, dass das Opfer als Nebenkläger am Strafverfahren teilnimmt. In dieser Kanzlei werden Sie darüber informiert, inwieweit es möglich ist, am Strafverfahren gegen den Täter mitzuwirken, ob dies sinnvoll ist und welche Möglichkeiten bestehen, dass die Kosten für die Rechtswahrnehmung übernommen werden.
Die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, kostet Geld.
Bei einem ersten Termin werden die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung selbstverständlich mit Ihnen ausführlich erörtert und ggf. entsprechende Anträge an die zuständigen Behörden gestellt.
In der Regel wird eine Honorarvereinbarung bzgl. der anfallenden Kosten erstellt. Dabei achten wir darauf, dass die Kosten für Sie so gering wie möglich gehalten werden und mir durch die Honorierung dennoch ermöglicht wird, mich mit dem Ihres Falles angemessenen Aufwand Ihrer Rechtsangelegenheit zu widmen.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung erfolgt eine Deckungsanfrage durch mein Büro.
Bei Strafverfahren besteht außerdem in vielen Fällen die Möglichkeit, sich einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen. In diesen Fällen werden die Kosten für die Verteidigung zunächst von der Staatskasse getragen. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen hierfür und stellen die erforderlichen Anträge, um die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.
Sollten Sie vom Gericht ein Schreiben erhalten, in dem Sie unter Fristsetzung dazu aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, nutzen Sie die Möglichkeit, einen Verteidiger Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Im Rahmen der Opfervertretung erfolgt regelmäßig die Kostenübernahme durch die Staatskasse. Auch in diesen Fällen ist das Eintreten der Rechtsschutzversicherung denkbar.
Mandantenaufnahmebogen (PDF)
Strafprozessvollmacht (PDF)
Vollmacht (PDF)
Externe Formulare
Antrag auf Prozesskostenhilfe (PDF)
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