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Strafverteidigung Stefanie Biewald

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Gerade im strafrechtlichen Bereich ist es besonders empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich in dieser Hinsicht spezialisiert hat und den Ablauf des Strafverfahrens kennt. Die Besonderheiten des Strafprozesses erfordern neben vertieften Kenntnissen im juristischen Bereich auch das nötige menschliche Gespür für den Umgang sowohl mit den Mandanten als auch mit den Strafverfolgungsbehörden.

24-h-Notruf: 0173/37 27 127

E-Mail: info@ra-biewald.de

Leistungen

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Rechtsanwältin Stefanie Biewald

Leistungen

Strafverteidigung

Ich unterstütze Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Strafverfahren.

Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, befindet sich in einer Ausnahmesituation. Es ist in höchstem Maße belastend, sich den Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert zu fühlen. Deshalb ist es besonders wichtig, einen Beistand zu haben, der Unterstützung sowohl in rechtlicher als auch in menschlicher Hinsicht bietet.

Der Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden erfordert neben fundierten Kenntnissen im Straf- und Strafverfahrensrecht das nötige Fingerspitzengefühl, um nach Möglichkeit eine strafrechtliche Hauptverhandlung und eine Verurteilung zu verhindern. Mit meiner Hilfe können Sie die Möglichkeiten der Strafprozessordnung ausschöpfen und die Ihnen zustehenden Rechte wahrnehmen.

 

Opfervertretung

Opfer einer Straftat zu werden, ist ein zutiefst einschneidendes Erlebnis. Um die Folgen für die durch die Straftat geschädigte Person so gering wie möglich zu halten, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, aktiv für die Rechte des Opfers einzutreten sowie Schutz und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit dem Betroffenen soll ein Ausweg aus der Opferrolle gefunden werden. Hierbei biete ich umfassende Hilfeleistung bei der Bewältigung des Erlebten an. Dies kann ggf. die Unterstützung bei der Suche nach einer kompetenten psychotherapeutischen Betreuung sowie bei der Korrespondenz mit den Behörden sein. Nach Möglichkeit soll diese Kanzlei die zentrale Anlaufstelle sein, um mit der erlebten Schädigung abzuschließen.

In vielen Fällen bietet es sich an, dass das Opfer als Nebenkläger am Strafverfahren teilnimmt. In dieser Kanzlei werden Sie darüber informiert, inwieweit es möglich ist, am Strafverfahren gegen den Täter mitzuwirken, ob dies sinnvoll ist und welche Möglichkeiten bestehen, dass die Kosten für die Rechtswahrnehmung übernommen werden.

Zudem übernehme ich für Sie die ggf. gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

 

Ordnungswidrigkeiten

Wer eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte immer prüfen, ob ein Vorgehen dagegen sinnvoll ist. In der Frage, ob Einspruch eingelegt werden sollte und mit welchen konkreten Folgen zu rechnen ist, werden Sie hier beraten. Besonders dann, wenn die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, ist es empfehlenswert, die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

 

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Kosten

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Rechtsanwältin Stefanie Biewald

Kosten

Die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, kostet Geld. Bei Strafverfahren besteht jedoch vielfach die Möglichkeit, sich einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen. In diesen Fällen werden die Kosten für die Verteidigung zunächst von der Staatskasse getragen.

Sollten Sie vom Gericht ein Schreiben erhalten, in dem Sie unter Fristsetzung dazu aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, nutzen Sie die Möglichkeit, einen Verteidiger Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Auch im Rahmen der Opfervertretung ist eine Kostenübernahme durch die Staatskasse möglich. In diesen Fällen ist auch das Eintreten der Rechtsschutzversicherung denkbar.

In Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts werden die Kosten ebenfalls regelmäßig von den Rechtsschutzversicherern übernommen. Eine entsprechende Anfrage formuliere ich für Sie.

Bei einem ersten Termin werden hier die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung selbstverständlich mit Ihnen erörtert und ggf. entsprechende Anträge an die zuständigen Behörden gestellt.