Rechtsanwältin Stefanie Biewald
Kosten
Die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, kostet Geld.
Bei einem ersten Termin werden die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung selbstverständlich mit Ihnen ausführlich erörtert und ggf. entsprechende Anträge an die zuständigen Behörden gestellt.
In der Regel wird eine Honorarvereinbarung bzgl. der anfallenden Kosten erstellt. Dabei achten wir darauf, dass die Kosten für Sie so gering wie möglich gehalten werden und mir durch die Honorierung dennoch ermöglicht wird, mich mit dem Ihres Falles angemessenen Aufwand Ihrer Rechtsangelegenheit zu widmen.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung erfolgt eine Deckungsanfrage durch mein Büro.
Bei Strafverfahren besteht außerdem in vielen Fällen die Möglichkeit, sich einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen. In diesen Fällen werden die Kosten für die Verteidigung zunächst von der Staatskasse getragen. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen hierfür und stellen die erforderlichen Anträge, um die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.
Sollten Sie vom Gericht ein Schreiben erhalten, in dem Sie unter Fristsetzung dazu aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, nutzen Sie die Möglichkeit, einen Verteidiger Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Im Rahmen der Opfervertretung erfolgt regelmäßig die Kostenübernahme durch die Staatskasse. Auch in diesen Fällen ist das Eintreten der Rechtsschutzversicherung denkbar.
