Rechtsanwältin Stefanie Biewald
Kosten
Die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, kostet Geld. Bei Strafverfahren besteht jedoch vielfach die Möglichkeit, sich einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen. In diesen Fällen werden die Kosten für die Verteidigung zunächst von der Staatskasse getragen.
Sollten Sie vom Gericht ein Schreiben erhalten, in dem Sie unter Fristsetzung dazu aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, nutzen Sie die Möglichkeit, einen Verteidiger Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Auch im Rahmen der Opfervertretung ist eine Kostenübernahme durch die Staatskasse möglich. In diesen Fällen ist auch das Eintreten der Rechtsschutzversicherung denkbar.
In Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts werden die Kosten ebenfalls regelmäßig von den Rechtsschutzversicherern übernommen. Eine entsprechende Anfrage formuliere ich für Sie.
Bei einem ersten Termin werden hier die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung selbstverständlich mit Ihnen erörtert und ggf. entsprechende Anträge an die zuständigen Behörden gestellt.